Stellungnahme der Ascory Bank (Varengold Bank) zu den Medienberichten im Zusammenhang mit dem Urteil des Landgerichts Bonn
Die Ascory Bank (derzeit noch firmierend unter Varengold Bank) war über das vor dem Landgericht Bonn geführte Verfahren fortlaufend informiert, sodass das nun ergangene Urteil für die Bank nicht unerwartet kommt. Die aktuelle Berichterstattung wird vor diesem Hintergrund eingeordnet und in den Kontext der seit Jahren bestehenden Aufarbeitung historischer Sachverhalte gestellt.
Das Gericht hat in dem gestern abgeschlossenen Verfahren neben der Bewährungsstrafe gegen Herrn D. eine Einziehungsentscheidung gegen die Varengold Bank in Höhe von 2.549.000 Euro getroffen. Die Bank prüft das Urteil derzeit sorgfältig, insbesondere die rechtlichen Grundlagen der Einziehungsanordnung sowie die Option der Einlegung von Rechtsmitteln. Eine abschließende Entscheidung hierüber ist noch nicht getroffen. Unabhängig davon ist festzuhalten, dass der betreffende Betrag bereits vollständig im Jahresabschluss 2024 zurückgestellt wurde. Aus dem Urteil ergeben sich daher keine zusätzlichen bilanziellen oder liquiditätsseitigen Auswirkungen für die Bank.
Zu möglichen weiteren Ermittlungen in diesem Zusammenhang liegen derzeit keine neuen Erkenntnisse über abgeschlossene oder konkrete neue Ermittlungsverfahren vor. Die Bank arbeitet seit Jahren konstruktiv und transparent mit den zuständigen Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden zusammen, um Sachverhalte aus der Vergangenheit vollständig aufzuarbeiten. Dies gilt insbesondere für Themenkomplexe, die zeitlich weit vor dem heutigen Management und der aktuellen Geschäftsausrichtung der Bank liegen.
Die aus heutiger Sicht erkennbaren Risiken aus den relevanten Sachverhalten sind auf der Grundlage der Ergebnisse der im Oktober 2025 beendeten Sonderprüfung gem. § 44 KWG vollumfänglich in der Bilanz der Bank abgebildet worden.
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